AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 09:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-45943-2025/

Stadt Michelstadt Staffellöschfahrzeug StLF 20

Notice-ID: ted-45943-2025 · Procedure-ID: 6d6238f1-ea8c-4089-84f9-147bcfad5049

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Odenwaldkreis, Erbach
Veröffentlicht
22.01.2025
Frist (Submission)
28.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Als Ersatz für ein Tanklöschfahrzeug TLF16/25 Baujahr 1997 beschafft die Stadt Michelstadt ein Staffellöschfahrzeug StLF 20 nach Technischer Richtlinie Hessen (TRH-StLF 20:2023).Das Fahrzeug soll als erstes Löschfahrzeug vor einem vorhandenen LF 20 und einem LF 10 insbesondere bei Bränden und kleineren techn. Hilfeleistungen zum Einsatz kommen. Darüber hinaus dient das StLF 20 als Ersatzfahrzeug bei Ausfall eines anderen Löschfahrzeugs am Standort. Dadurch müssen gewisse Beladungsgegenstände kurzfristig austauschbar verlastet werden. Zum Beschaffungsvorhaben liegt ein Förderbescheid des Landes Hessen vor, der die Einhaltung der TRH-StLF 20:2023 vorschreibt.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).