AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 16:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-459805-2026/

Schulungs- und Moderationsleistungen GFZ und MAG

Notice-ID: ted-459805-2026 · Procedure-ID: 12a04a7c-94cc-4b3f-9c5f-af2dced6f873

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Stammdaten

Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination, Münster
Veröffentlicht
17.06.2026
Frist (Submission)
20.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79633000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
737.647 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1: Konzeption und Durchführung von Schulungen für das "Gespräch Führung und Zusammenarbeit" (GFZ) und für das "Mitarbeitendengespräch" (MAG). Los 2: Durchführung sowohl von Beratungen der Führungskraft vor und nach dem Feedbackgespräch als auch von Moderationen dieser Gepräche.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Schulungen GFZ MAG

Geschätzter Wert
239.496 €

Los 2 — Beratung Moderation GFZ

Geschätzter Wert
498.151 €

Vertragslaufzeit

Beginn
16.12.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).