AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lernmanagementsystem, ECA-2026-045
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Frist (Submission)
- 31.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48931000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 2.360.000 €
- Rahmen-Maximum
- 2.800.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung und der Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems (LMS). Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Kriterienkatalog (Anlage 2) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH, genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH, Maurer Electronics Split d. o.o. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 5 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.