AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 08:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-461415-2026/

Neubau Klinikzentrum Westerstede, Verblendmauerwerk

Notice-ID: ted-461415-2026 · Procedure-ID: c9d101d0-a242-4459-a0fc-3afc5b7ab682

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Ammerland - Eigenbetrieb Immobilienbetreuung, Westerstede
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
04.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262521 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Zuge der zukunftsorientierten und nachhaltigen Quartiersentwicklung entsteht auf 11.200 qm in unmittelbarer Nähe zum Klinikzentrum Westerstede entlang der "Lange Straße" der Neubau des "Gesundheitsquartiers Ammerland". Das übergeordnete Projektziel ist die Transformation zum "Green Hospital". Der Neubau soll als technologisches und ökologisches Vorzeigeobjekt Maßstäbe in den Bereichen Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft setzen. Für das Gebäude wird eine ambitionierte Energie- bzw. Maximaleffizienz-Strategie verfolgt, um einen maximalen Grad an energetischer Eigenversorgung vor Ort zu realisieren.

Vertragslaufzeit

Periode
70 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).