AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanitärtechnische Anlagen - Umbau u. Aufstockung Haus A1 und 4.OG Haus A2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern, Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer, Speyer
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Frist (Submission)
- 04.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45215100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 700.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Sankt Vincentius Krankenhaus in Speyer soll im 4. OG der Häuser A1 und A2 eine interdisziplinäre Wahlleistungsstation bis Ende 2027 entstehen. Darüber hinaus sollen weitere Stockwerke im Haus A1 im Rahmen der Maßnahme saniert werden. In der Ausschreibung enthalten ist die Sanitärtechnik für den Umbau zur Haus A1 Ebene -1 bis +3 Umbauarbeiten der Sanitärstränge sowie Demontagen im UG. Im UG werden die Sanitärleitungen an die vorhandenen Leitungen angeschlossen. Im 4. OG erfolgt ein Komplettausbau mit einer neuen Bettenstation. Für den Bereich „Wahlleistungsstation“ (4. OG Haus A1 und Haus A2) besteht ein Gestaltungs-, Raum- und Ausstattungskonzept in Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Anzubieten sind daher bei den betreffenden Gewerken der Technischen Ausrüstung aufgrund dieses Konzeptes bestimmte Produkte (siehe auch etwaige Hinweise bzw. Angaben in den Ausschreibungsunterlagen).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 07.09.2026
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.