AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 08:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-461955-2026/

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitband. Telekommunikationsdienste

Notice-ID: ted-461955-2026 · Procedure-ID: 2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Herford
Veröffentlicht
06.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). — Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). — Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). — Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). — Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Telekom Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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