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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Olpe im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDrolshagen, Kirchhundem und Wenden🏆 GlasfaserPlus GmbH · Köln
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Los 2 VergebenAttendorn, Finnentrop, Lennestadt und Olpe🏆 GlasfaserPlus GmbH · Köln
- GlasfaserPlus GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes im Kreis Olpe.
- Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit der Option auf Einzel- oder Gesamtangebote.
- Die Frist für Teilnahmeanträge ist zu beachten, nicht die Frist für Angebote.
- Die Ausschreibungsunterlagen sind unter dem angegebenen Link herunterzuladen und enthalten Details zu Gesamtangeboten.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei ca. 34,3 Millionen Euro.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Formulierung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt und/ oder ob beabsichtigt ist, im Verhandlungsverfahren ein Gesamtangebot abzugeben. Einzelheiten zu den Möglichkeiten der Einreichung eines Gesamtangebots und der Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verfahren ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHZJH/documents heruntergeladen werden können. — Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Formulierung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt und/ oder ob beabsichtigt ist, im Verhandlungsverfahren ein Gesamtangebot abzugeben. Einzelheiten zu den Möglichkeiten der Einreichung eines Gesamtangebots und der Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verfahren ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHZJH/documents heruntergeladen werden können.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 65 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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Endkundenprodukte 15 Pkt.Kosten
Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit ≥ 100 Mbit/s im Download und ≥ 50 Mbit/s im Upload Max. 5 Punkte - Privatkundenprodukte mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download und ≥ 200 Mbit/s im Upload Max. 5 Punkte - Geschäftskundenprodukt mit ≥ 500 Mbit/s im Download und ≥ 100 Mbit/s im Upload Max. 5 Punkte
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Realisierungszeitraum 10 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
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Marketing- und Vertriebskonzept 5 Pkt.Qualität
Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept einzureichen. Insbesondere ist hierbei auf die Vorgaben gem. Ziff. III. 4 der Leistungsbeschreibung einzugehen. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Ausgangspunkt ist die nachfolgende Bewertungsskala. Die Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Wertungskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind und zwar wie folgt: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Marketing- und Vertriebsleistungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf Marketing- und Vertrieb vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Information, Beratung und Versorgung der Endkunden sichergestellt werden kann. 5 Punkte Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Marketing- und Vertriebsleistungen entnehmen. 2,5 Punkte Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Marketing- und Vertriebsleistungen. 0 Punkte
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Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. 5 Punkte Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. 2,5 Punkte Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 720 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GlasfaserPlus GmbHZuschlagswert 34.303.428 €1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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