AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.subreport.de/E31281371) · Abgerufen am 26.08.2026 00:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-462116-2025/

Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Reifenwaschanlagen und Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen

Notice-ID: ted-462116-2025 · Procedure-ID: 263077a2-4986-49a5-9ea6-e05f8b0392f1

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Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
12.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34913000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rahmen-Höchstwert
379.354 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Original-Ersatz- und Verschleißteilen für die durch die Wismut GmbH in Eigenleistung durchgeführten Instandhaltungsleistungen an den folgenden Reifenwaschanlagen des Herstellers Frutiger Company AG: 8 Stück Moby Dick Quick 667; 4 Stück Moby Dick Duo; 1 Stück Moby Dick ConLine Kit 800 C; 2 Stück Moby Dick ConLine Kit Flex 400 MB. Instandhaltungsleistungen an den Reifenwaschanlagen Moby Dick ConLine Kit 800 C und Moby Dick ConLine Kit Flex 400 MB (je 1 Stück) des Herstellers Frutiger Company AG am Standort Königstein. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).