AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY6TYTCXWMS1R/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 14:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-462702-2025/

Unterhalts- u. Grundreinigung, Glasreinigung und Schmutzfangmattenservice

Notice-ID: ted-462702-2025 · Procedure-ID: de05f379-c57f-4f13-96aa-a186424078ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Garbsen Zentrale Vergabestelle 22.10, Garbsen
Veröffentlicht
15.07.2025
Frist (Submission)
18.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.532.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe der Unterhalts- u. Grundreinigung, Glasreinigung und Schmutzfangmattenservice in Gebäuden der Stadt Garbsen. — Vergabe der Unterhalts- u. Grundreinigung, Glasreinigung und Schmutzfangmattenservice in Gebäuden der Stadt Garbsen. — Vergabe der Unterhalts- u. Grundreinigung, Glasreinigung und Schmutzfangmattenservice in Gebäuden der Stadt Garbsen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).