AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Bergschadensbearbeitung sowie Beweissicherung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Frist (Submission)
- 04.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 574.180 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Art und Umfang der Leistung: --------------------------------- Bergschadensbearbeitung sowie Beweissicherungen/Bauzustandsanalysen im Rahmen von Sanierungen - Bergschadensbearbeitung nach Anwendung der Bestimmungen des Berggesetzes der DDR oder des Bundesberggesetzes - Bewertung von Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen (Bergschäden - Bau) - Untersuchungsprozesses zu Schadensersatzforderungen bis zur endgültigen Entscheidung - Beweissicherungen/Bauzustandsanalysen (BZA) zu Sanierungsmaßnahmen der LMBV, die einen Einfluß/Auswirkungen auf Gebäude oder bauliche Anlagen in deren Umgebung haben könnten - Komplettaufnahme der Gebäude / baulichen Anlagen unabhängig von der vorhandenen Vorschädigung (erweitertes Verfahren) - sofortige Meldung vorhandener und relevanter Vorschäden an die LMBV - vollständige und umfangreiche Dokumentation Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.