1. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren
Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen einzureichen, die jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen:
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
- 3 größere deutsche Unternehmen, vergleichbar mit der SWM MA-Zahl oder größer (d.h. ca. 10.000 Mitarbeitende oder mehr)
Sofern die vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen die Mindestkriterien erfüllen, werden für den Fall einer erforderlichen Verringerung der Zahl der Bewerber bei der Bewertung der Referenzen folgende Kriterien berücksichtigt:
Sofern die Bewerberzahl nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge aufgrund eines Punktegleichstands der Bewerber mehr als fünf beträgt, erfolgt die Auswahl der Bewerber per Losverfahren.
2. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.