AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 17:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-463224-2026/

Rahmenvertrag im Geschäftsbereich Enterprise Services (ES) für Automic Dienstleistungen

Notice-ID: ted-463224-2026 · Procedure-ID: 7264468e-8c23-42f2-838c-de7d333a2993

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Stammdaten

Auftraggeber
BG-Phoenics GmbH, Hannover
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
03.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Bereich Enterprise Services des Auftraggebers übernimmt Software-Anwendungen, für die Broadcom Automic Lösungen zur Prozessautomatisierung im Einsatz sind. Ziel ist den ordnungsgemäßen und stabilen Betrieb sowie die effiziente Umsetzung fachlicher und technischer Anforderungen im Automic Kontext sicher zu stellen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber beim Betrieb und bei der Entwicklung von Anforderungen unter Einsatz des Automic-Automationssystems. Die Dienstleistungen umfassen folgende Rollen: - Automic Supporter - Automic Development Engineer - Automic Operation Engineer Mindestabnahmen werden nicht zugesagt. Die Leistungen sind zu ca. 80% remote und 20 % vor Ort (Hannover oder München) zu erbringen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).