AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 19:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-463238-2026/

Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierten elektronischen Zertifikaten

Notice-ID: ted-463238-2026 · Procedure-ID: 4fd3e7e3-dcd1-453f-8a55-96bc53f90de4

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des, Jena
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
04.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30237131 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierten elektronischen Zertifikaten für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die geschätzte Abrufmenge (Schätzmenge) beträgt 1.900 Signaturkarten. Die Höchstabnahmemenge beträgt 3.500 Signaturkarten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2026 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Sie verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate, falls nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Beginn
01.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).