AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eeeb6e2f7-5e8c7fa3cbacd4c6) · Abgerufen am 20.09.2026 00:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-463480-2026/

Laubbeseitigung 2026-2027

Notice-ID: ted-463480-2026 · Procedure-ID: 68d1eb44-708f-4797-b899-538e79a86fa2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
01.07.2026
Frist (Submission)
04.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77313000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 1: BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen. — Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 2 BEZIRKE MITTE + NORD (1) 23.1/23.5/23.6/23.7/24 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen. — Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 3 BEZIRK NORD (2) 24.2/24.4 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen. — Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 4 BEZIRK NORD (3) 24.5/24.6/24.7/24.12 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen. — Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 5 BEZIRK NORD (4) 24.9/24.10/24.11/24.13/24.14 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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