AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 11:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-463832-2025/

Rahmenvertrag über die Beschaffung und den Betrieb cloudbasierter Body-Cam-Systeme für die Bayerische Polizei

Notice-ID: ted-463832-2025 · Procedure-ID: 2e5dfb74-2165-4f70-a181-1a506b82c611

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, vertreten durch das Polizeipräsidium München, München
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
14.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
35000000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rahmen-Höchstwert
12.400.000 €
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung von cloudbasierten Body-Cams inklusive passender Halterungen sowie einer zugehörigen Auswertesoftware. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt dabei die Verantwortung für die technische Ausstattung, Installation und Konfiguration der Kameras, die fachgerechte Montage der Halterungen sowie die Implementierung und Weiterentwicklung der Software zur Bildanalyse und Dokumentation und erbringt zudem Wartungs- und Serviceleistungen wie regelmäßige Updates, Support, Reparaturen und Ersatzteillieferungen und die Weiterentwicklung der Lösungen während der Vertragslaufzeit (z. B. Anpassungen an neue technische Anforderungen, Schulungen für Bedienpersonal). Ziel der Ausschreibung ist es, durch eine einheitliche und zukunftsorientierte Lösung den reibungslosen Einsatz der Kameratechnik, die zuverlässige Erfassung und Auswertung der Bilddaten sowie eine langfristige Betriebssicherheit sicherzustellen. Zentrale Elemente des Verfahrens: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem indikativen Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots wird mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchgeführt. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der genannten Zuschlagskriterien zu verringern (§ 11 Abs. 3 VSVgV). In der Schlussphase müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bieter vorhanden ist. Zentrale Elemente des Verfahrens: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem indikativen Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots wird mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchgeführt. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der genannten Zuschlagskriterien zu verringern (§ 11 Abs. 3 VSVgV). In der Schlussphase müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bieter vorhanden ist.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
31.01.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).