AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 18:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-463881-2026/

Agenturleistungen im Bereich Design und Content

Notice-ID: ted-463881-2026 · Procedure-ID: e1999fec-7fef-471d-96ae-b958b6f2a942

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Toll Collect GmbH
Veröffentlicht
06.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
8.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Toll Collect GmbH (im Folgenden auch "Auftraggeber" oder "Toll Collect") organisiert die Maut in Deutschland. Toll Collect ist ein Bundesunternehmen mit Sitz in Berlin. Rund 700 Mitarbeitende übernehmen in einem vielfältigen Team Verantwortung für die nachhaltige Mobilität von morgen. Mit diesem Vergabeverfahren möchte Toll Collect eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Wirtschaftsteilnehmer abschließen, aus der Agenturleistungen im Bereich "Design und Content" abgerufen werden können.Die von dieser Rahmenvereinbarung umfassten Leistungsinhalte umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beratung, Content- und Designentwicklung, Digitale Strategieentwicklung für Web und App, Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen: - Coporate Design - Content - Digitale Kanäle - Contentstrategie und -erstellung - User-Research & Usability/UX-Tests - Suchmaschinenoptimierung (SEO) Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
interactive tools GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).