AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 05:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-464049-2026/

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.sexualaufklaerung.de

Notice-ID: ted-464049-2026 · Procedure-ID: 168011ea-d4e6-4101-b85d-81798053e014

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln
Veröffentlicht
06.07.2026
Frist (Submission)
05.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
360.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.sexualaufklaerung.de. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Leistungen: - Projektmanagement - Übernahme und Einarbeitung - Laufende technische Pflege - Funktionale und nicht-Funktionale Erweiterungen - Suchmaschinenoptimierung (SEO) - Generative Engine Optimization (GEO) Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags: - Redaktionelle Betreuung des Webauftritts - Erstellung von Video-Content - Hosting Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 360.000 EUR (netto). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 01).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).