AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Holzernte in nicht befahrbaren Bereichen inkl. sortenweiser Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg im Forstamtsbereich Kaiserslautern
Stammdaten
- Auftraggeber
- Forstamt Kaiserslautern, Kaiserslautern
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- Frist (Submission)
- 12.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 303.387 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Nähere Angaben siehe Leistungsbeschreibung. — Teilmechanisierte Holzernte in nicht befahrbaren Lagen und Rückung mittels Seilkran/Seilbagger, sortenweise Polterung des Holzes (Kurzholz) am LKW-befahrbaren weg von ca. 4110 m³ inkl. NH. — Teilmechanisierte Holzernte in nicht befahrbaren Lagen und Rückung mittels Seilkran/Seilbagger, sortenweise Polterung des Holzes (Kurzholz) am LKW-befahrbaren weg von ca. 4110 m³ inkl. NH. — Teilmechanisierte Holzernte in nicht befahrbaren Lagen und Rückung mittels Seilkran/Seilbagger, sortenweise Polterung des Holzes (Kurzholz) am LKW-befahrbaren weg von ca. 4110 m³ inkl. NH.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Rev.Landstuhl
- Geschätzter Wert
- 85.050 €
Los 2 — Rev.Finsterbrunnen
- Geschätzter Wert
- 101.175 €
Los 3 — Rev. Bremerhof
- Geschätzter Wert
- 83.232 €
Los 4 — Stadt Kaiserslautern
- Geschätzter Wert
- 33.930 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.09.2026
- Ende
- 31.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 21 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.