AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Gehölzpflegemaßnahmen im FB II.2
Stammdaten
- Auftraggeber
- RVR Ruhr Grün, Essen
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Frist (Submission)
- 06.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77211300 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Baum- und Vegetationstechnische Arbeiten für die Sachgebiete West, Mitte und Ost -der Pflege und Unterhaltung der Grünen Infrastruktur bei dem RVR Ruhr Grün. Dabei geht es besonders um die Pflege und Wiederherstellung gesunder, vitaler Gehölzbestände an Radtrassen, touristisch genutzten Halden, gärtnerisch gestalteter Parkanlagen, sowie die Wahrung der Verkehrssicherheit. — Baum- und Vegetationstechnische Arbeiten für die Sachgebiete West, Mitte und Ost -der Pflege und Unterhaltung der Grünen Infrastruktur bei dem RVR Ruhr Grün. Dabei geht es besonders um die Pflege und Wiederherstellung gesunder, vitaler Gehölzbestände an Radtrassen, touristisch genutzten Halden, gärtnerisch gestalteter Parkanlagen, sowie die Wahrung der Verkehrssicherheit. — Baum- und Vegetationstechnische Arbeiten für die Sachgebiete West, Mitte und Ost -der Pflege und Unterhaltung der Grünen Infrastruktur bei dem RVR Ruhr Grün. Dabei geht es besonders um die Pflege und Wiederherstellung gesunder, vitaler Gehölzbestände an Radtrassen, touristisch genutzten Halden, gärtnerisch gestalteter Parkanlagen, sowie die Wahrung der Verkehrssicherheit.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.