BLB NRW / NL Dortmund / PP Hagen (WE1666); Neubau / Dachdeckarbeiten / 010-23-00465
Beschreibung
- ca. 2.500 qm Bitumenflachdach herstellen, davon - ca. 1.500 qm als Gründach mit PV-Anlage, sowie - ca. 1.000 qm Sanierung Bitumenflachdach
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung umfasst Herstellung und Sanierung von ca. 2.500 qm Bitumenflachdach.
- Ca. 1.500 qm des Daches sollen als Gründach mit PV-Anlage realisiert werden.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.765.452,41 EUR.
- Es handelt sich um eine Modifizierung einer früheren Bekanntmachung.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dachdeckarbeiten für den Neubau und die Sanierung eines Bitumenflachdachs mit einer Gesamtfläche von ca. 2.500 qm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 1.765.452 €3 Veröffentlichungen
- 07.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 06.07.2026 NA 19: Die Leistungen gemäß Angebot NA19 waren auf Basis der ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht vorhersehbar. Erst im Zuge der Ausführungsplanung und nach technischer Prüfung durch die ausführende Fassadenfirma wurde festgestellt, dass die geplante Kalzip-Fassade im Bereich der großflächigen Glasbausteine im Mittelgang konstruktiv nicht wie vorgesehen realisierbar ist. Hieraus ergeben sich zwingende Planungsanpassungen und ein erhöhter konstruktiver sowie montagetechnischer Aufwand. Im Bereich der Glasbausteine kann die Standard-Unterkonstruktion nicht direkt befestigt werden, tragfähige Anschlusspunkte bestehen lediglich an den Stahlbetonstützen im Achsabstand von ca. 3,60 m. Aufgrund dieser zu großen Spannweite sind zusätzliche Stahl-C-Profile zwischen den Stützen erforderlich, an denen die Standard- Unterkonstruktion erst befestigt werden kann. Die daraus resultierende Fassadenunterkonstruktion, einschließlich geänderter Dimensionierungen und Befestigungen, ist statisch und technisch erforderlich und keine frei gewählte Ausführungsänderung. Auch Geometrie und Umfang der Konstruktion waren so nicht Bestandteil der Ausschreibung. Es handelt sich somit um zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B infolge nachträglicher statischer Anforderungen, was dem Risiko mangelnde Bestandsinformation zugeordnet werden kann. NA 20: Im Rahmen des bereits genehmigten Nachtrags 17 (Begründung: Abweichung der Bestandsattika (Risiko Mangelnde Bestandsinformationen) von den Zeichnungen durch brennbare Materialien, erforderlicher Austausch mittels Metallwinkeln gemäß Brandschutzklasse A, entfallende Pos. 01.07.0010, 0050 und 0110) ergeben sich ergänzende Mehrleistungen. Die Höhenlage des Gebäudes (Windsog) und die fachgerechte Ausführung erfordern eine Reduzierung des Halterabstands von 75 cm auf 60 cm gemäß Ausführungsstatik, was eine Mehrmenge von 32 Zusatzhaltern und damit verbundenen Mehraufwand verursacht. Die vom Statiker des Herstellers (Cometec) errechnete Statik erlaubte größere Abstände der Halter. Die Prüfstatik hat jedoch die Abstände reduziert. Dies ist eine typische Prozedur bei tragenden Bauteilen, dass eine Statik vom Prüfstatiker untersucht und ggf. ergänzt wird. Erschwerend kommt das Aufstellen, Vorhalten und Demontieren eines Arbeitsgerüsts mit Überstandzeit je angefangener Woche hinzu, das durch die verlängerte Vorhaltung aufgrund der komplexen Arbeiten notwendig ist. Diese Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht ersichtlich. Es handelt sich dabei um ergänzende zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B. NA 21: Baubedingt war es erforderlich, für den Küchenabzug (Küche Neubau) das bereits gestellte Gerüst zur Sanierung der Attika im Staffelgeschoss, Achse A–F des Hochhauses, zunächst zurückzubauen, zwischenzulagern und nach Durchführung der Arbeiten erneut aufzubauen, da sich die Reihenfolge des Aufbaus des Lüftungsschachtes geändert hat, anstatt von unten nach oben wurde oben am Gerät auf der Dachfläche begonnen.
- 19.03.2026 NA 14: (HH) Es handelt sich hierbei um eine an die Gegebenheiten der Metallfassade angepasste und optimierte technische Lösung der Entwässerung. Der Nachtrag 14 ersetzt den bereits beauftragten Nachtrag 09. Durch die Beauftragung des NA 14 erhöht sich die Gesamtauftragssumme entsprechend, wird durch die Gegenbuchung des NA09 und der Mindermengen jedoch wieder reduziert. NA 17: (HH) Im Zuge der Demontagearbeiten am 9. Obergeschoss des Hochhauses wurde festgestellt, dass die vorhandene Konstruktion von den zeichnerischen Darstellungen der Bestandszeichnungen abweicht. Konkret ist die Attika aktuell mit brennbaren Materialien (Holzlatten und Styroporkeile) ausgeführt und steht damit im Widerspruch zur geforderten Brandschutzklasse A (nicht brennbar), wie sie durch die Bauordnung und das vorliegende Brandschutzkonzept gefordert ist. Es ist daher erforderlich, die komplette Attikakonstruktion auszutauschen. Nach Prüfung unterschiedlicher Ausführungsoptionen besteht nur die Möglichkeit, die Konstruktion mittels Metallwinkeln auszuführen. Erschwerend kommt hierbei die Höhenlage (Windsog) des Gebäudes hinzu. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Fa. Westphal nach einer Ausführungsmöglichkeit gesucht und eine Lösung mit der Fa. Cometec entwickelt. Die Notwendigkeit zur Leistungserbringung war zum Zeitpunkt der Ausschreibungserstellung nicht ersichtlich, da die vorhandene Konstruktion vollständig von der zeichnerischen Darstellung der Bestandszeichnungen abweicht. Aufgrund der geänderten Leistungsausführung entfallen die Pos. 01.07.0010, 0050 und 0110 des Hauptauftrages, welche die Überarbeitung der Attikaanschlüsse und die Erstellung eines neuen Abdeckprofils vorsahen. NA 18: (HH) Die ursprünglich geplante Ausführung sah eine Dämmung aus Mineralwolle an der seitlichen und oberen Betonaufkantung vor, auf welche die Bitumenabdichtung hochgeführt und an der Rohbauwand des Neubaus befestigt werden sollte. Diese Planung basierte auf dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Planungsstand. Im Zuge der Werk- und Montageplanung sowie der örtlichen Überprüfung zeigte sich jedoch, dass die Unterkante der montierten Pfosten-Riegel-Fassade des Hochhauses geringer ausfiel als in der Planung angenommen. Dadurch wird die für die Abdichtung erforderliche Aufbauhöhe und Klebefläche nicht mehr erreicht. Zur technisch einwandfreien Ausführung ist die Verwendung eines druckfesten, maßlich reduzierten Dämmstoffs (Foamglas) anstelle der vorgesehenen Mineralwolle notwendig. Die Anpassung dient der dauerhaft funktionsfähigen Herstellung der Abdichtung unter den vorgefundenen Randbedingungen. Die Abweichung ergibt sich nicht aus einer Schlechtleistung anderer Gewerke, sondern aus den tatsächlichen Toleranzen im Übergangsbereich zwischen Neubau (Betonaufkantung) und Bestand (Pfosten-Riegel-Fassade des Hochhauses). Die Detailplanung basierte zunächst auf theoretischen Annahmen; die exakten Höhenlagen im Bestand konnten erst im Rahmen der Werk- und Montageplanung vor Ort festgestellt werden. Da die Abdichtung als gleitfähige Schlaufe zwischen Neubau und Bestand ausgeführt werden muss, stand aufgrund des geringeren tatsächlichen Abstands nicht ausreichend Raum für die ursprünglich geplante Mineralwolldämmung zur Verfügung. Der Einsatz des maßlich reduzierten, druckfesten Dämmstoffs (Foamglas) ist daher erforderlich und stellt die technisch einwandfreie Ausführung sicher.
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.321 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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