Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose (alle Pflicht)

Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße

Stadt Altena (Westf.) · Altena · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 04.08.2026, 12:00 Uhr (noch 1 Tage)

Beschreibung

Die Stadt Altena, vertreten durch den Eigenbetrieb Abwasserwerk, Linscheidstraße 52, 58762 Altena, betreibt in den Einzugsgebieten der Kläranlage Altena und der Kläranlage Rahmede Anlagen zur Schmutz-, Regen- und Mischwassererfassung, -ableitung und -behandlung. Diese kommunalen Kanalnetze wurden durch das Hochwasserereignis 2021 massiv geschädigt. Auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme erfolgte eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Wiederherstellung der beschädigten und zerstörten Kanäle in der Rahemdestraße. In deren Verantwortung liegt die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen zur Sanierung von Hochwasserschäden im Kanalnetz der Rahmedestraße sowie die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung. Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1 - Planungsleistungen Kanalsanierung Rahmedestraße (förderfähig) Objektplanung der Sanierung der durch das Hochwasser 2021 geschädigten öffentlichen Entwässerungsanlagen im Bereich der Rahmedestraße (L 530), einschließlich hydraulischer Überprüfung und Ausarbeitung eines technisch und wirtschaftlich optimierten Sanierungskonzeptes. Los 2 - Generalentwässerungsplanung (GEP) EZG Kläranlage Rahmedetal (nicht förderfähig) Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Förderung der Hochwasserschadensbeseitigung und werden getrennt ausgewiesen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand sind Planungsleistungen für die Kanalsanierung (Los 1) und eine Generalentwässerungsplanung (Los 2).
  • Los 1 betrifft die Sanierung von durch Hochwasser 2021 geschädigten Entwässerungsanlagen.
  • Los 2 beinhaltet die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Rahmedetal.
  • Erforderlich sind Expertise in Objektplanung, hydraulischer Überprüfung und der Ausarbeitung von Sanierungskonzepten.

Die Ausschreibung umfasst Planungsleistungen für die Kanalsanierung nach Hochwasserschaden und eine Generalentwässerungsplanung.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaften reicht die Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds) Erklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (sofern einschlägig) Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation ("Russlanderklärung")

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bewerber hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet. Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

  • Gesamtjahresumsatz

    Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei Geschäftsjahre. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024 und 2023). Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine Umsatzzahlen vorliegen, hat der Bewerber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall sind ersatzweise die Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022 anzugeben. Hierbei gilt folgender Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahren gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV je Jahr: - 370.000 EUR netto Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Der Umsatz je Geschäftsjahr von 370.00 EUR entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von 740.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 740.000 EUR nicht vergeben. Umsatzwerte > 370.000 EUR und < 740.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um eine vergleichbare Referenzleistung handeln. Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden nachfolgende Unterkriterien festgelegt. Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen: - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbaren Baukosten. o Planungsobjekt verfügt über morphologische Voraussetzungen einer Mittelgebirgslage oder vergleichbar (Niederschlag inkl. Abfluss sowie keine Umleitungsmöglichkeiten sowie beengter Platz) - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbare Baukosten. o Die Referenzleistung muss im innerstädtischen Bereich oder vergleichbar erbracht worden sein (besondere Herausforderungen durch eine Vielzahl an Leitungen im Boden/Untergrund). - Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans (Vergleichbarkeit gem. hiesiger Leistungsbeschreibung). Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber auf dem Musterformular im Teilnahmeantrag anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Der Bewerber ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung der Unterkriterien statt. Es gelten nachfolgende Unterkriterien: - Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" - Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" - Generalentwässerungsplanung Die Bewertung der Unterkriterien im Detail: 4.4.1 Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.3 Generalentwässerungsplanung Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. Hier lassen sich maximal 60 Punkte erreichen.

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen - Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) -, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens - drei Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) anzugeben. Dies stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Technische Fachkräfte oder technische Stellen im Sinne dieses Vergabeverfahrens sind alle Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle betraut sind. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückzugreifen, die nicht dem Unternehmen angehören (z. B. Kapazitäten anderer Unternehmen wie Nachunternehmer), ist dies als Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht der Nachweis durch die Gemeinschaft als solche aus. Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der vorgesehenen Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen: Die Anzahl von drei Ingenieuren entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von sechs Ingenieuren wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von sechs Ingenieuren nicht vergeben. Die Anzahl Ingenieure > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.

  • Nachunternehmer-Anteil

    Hier ist anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Eignungsnachweise von Nachunternehmern sowie deren Erklärung zu §§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB, (sofern einschlägig), Eignungsleihe Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Hinweis: Leiht sich ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer zu benennen/einzusetzen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 1 Tag

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 04.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.443 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 141.461 €
Median 398.846 €
Oberes Quartil 1.062.790 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 04.08.2026, 12:00 Uhr (noch 1 Tage)
Vergabenummer HWSB21_AL_M3.07_V025
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Altena (Westf.)
Standort Altena, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 03.07.2026
CPV-Codes (3) 71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
71322000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Lose 2
Erfüllungsort Altena
Laufzeit 04.01.2027 – 31.12.2029
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

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CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 256.467 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 103.485 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Altena (Westf.). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Stadt Altena (Westf.) · Altena