Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 12 „Verkehrsraum Murrhardt“ im offenen Verfahren.
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Beschreibung
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien: Linie 372 Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt; Linie 373 Murrhardt – Klingen – Sechselberg – Mettelberg – Murrhardt; Linie 374 Murrhardt – Siegelsberg – Hinterbüchelberg – Waltersberg - Murrhardt; Linie 377 Murrhardt – Steinberg – Grab – Großerlach. Es ist zu beachten, dass der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Murrhardt bekommt. Das Linien- und Fahrplankonzept ab diesem Zeitpunkt ist unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan (abrufbar unter: https://www.rems-murr-kreis.de/fileadmin/Dateien/Dateien/%C3%84mter/OEPNV/NVP/Nahverkehrsplan_Stand_2021_.pdf) ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 305.436 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art.
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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
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