AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Digitalisierung von Bestandsakten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Rendsburg-Eckernförde, Rendsburg
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Frist (Submission)
- 10.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79999100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 1.200.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde führt derzeit die elektronische Akte mit dem Dokumentenmanagementsystem „ENAIO“ der Firma Optimal Systems ein. Damit die elektronische Akte zielgerichtet eingesetzt werden kann, ist es zwingend erforderlich, die laufenden Fallakten im Bestand in den jeweiligen Fachdiensten komplett zu digitalisieren und in ENAIO abzulegen. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Verscannung der laufenden Fallakten in verschiedenen Fachdiensten der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde. In diesem Zusammenhang wird der Abschluss eines Rahmenvertrages angestrebt, der Zeitraum beträgt 2 Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung von maximal 2 Jahren. Die zu vergebende Dienstleistung umfasst die Abholung, Aufbereitung und Digitalisierung sowie die anschließende Aufbewahrung, Rücklieferung oder Vernichtung (nach Wunsch der entsprechenden Fachdienste/Fachgruppen). Die Menge der zu verarbeitenden Akten beläuft sich auf ca. 40.000 Akten verschiedener Fachdienste. Weitere Details stehen in der Leistungsbeschreibung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 01.08.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 10 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.