AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/466680-2025) · Abgerufen am 09.09.2026 04:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-466680-2025/

Unterhaltsreinigung in verschiedenen Liegenschaften der BG BAU (9 Lose)

Notice-ID: ted-466680-2025 · Procedure-ID: beb30279-e4bd-4339-b562-a75ebbb8d2aa

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Stammdaten

Auftraggeber
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Veröffentlicht
17.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
1.602.077 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung in verschiedenen Liegenschaften der BG BAU in Regionen Nord und Mitte. Die Leistung ist in folgende 9 Lose aufgeteilt: Los 1: Neumünster, Wasbeker Straße 351a / Hamburg, Holstenwall 8-9 Los 2: Rostock, Lise-Meitner-Ring 5 / Schwerin, Werderstraße 2 Los 3: Bremen, Bertha-von-Suttner-Straße 10 Los 4: Oberhausen, Im Lipperfeld 37 Los 5: Dortmund, Kronprinzenstraße 62-66, 67 Los 6: Haan Schulungszentrum, Zwengenberger Straße 68 Los 7: Köln, Eulenbergstr. 13-21 Los 8: Koblenz, Am Güterbahnhof 3 Los 9: Frankfurt a.M., Königsberger Straße 29 Der Vertrag über die Unterhaltsreinigung beginnt am 01.07.2025 und hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Der Vertrag endet am 30.06.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Gies Dienstleistungen GmbH · Kiefer GmbH · WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).