AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19107ed1144-5b7c0a2beabdf67c) · Abgerufen am 23.09.2026 08:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-467221-2024/

FFM - KulturBauhof. - Freianlagen

Notice-ID: ted-467221-2024 · Procedure-ID: b2668885-34d6-43bc-9138-82aa3471eac2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirk Mittelfranken - Liegenschaftsreferat, Ansbach
Veröffentlicht
01.08.2024
Frist (Submission)
03.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112710 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

ca. 3.700 m2 befahrbare Betonpflaster für Schwerlastverkehr ca. 250 m2 begehbares Betonpflaster für Eingangsbereiche ca. 170 m2 begrünbares Betonpflaster für Parkplätze ca. 100 m Stabgitterzaun H 120/160 als Einfriedungen 1 St. Elektro Schiebetor mit Gehtüre als Zugang Freilandmuseum ca. 150 m2 Schüttboxen als Lager für Baustoffe ca. 40 m3 Zisterne und Rückhaltesystem ca. 750 m Abwasserkanäle ca. 130 m Entwässerungsrinnen (Fassaden-/Kastenrinnen) 14 St. Straßeneinläufe ca. 100 m ELT-Leerrohre mit Zugschächten ca. 1.600 m2 Wiesenfläche ca. 115 m2 Pflanzfläche für Stauden und Kleingehölze 11 St. Gehölzpflanzung Hochstamm

Vertragslaufzeit

Periode
6 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).