AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Patientenportal und Telemedizinische Netzwerkinfrastruktur gemäß FTB 2 und 9 KHZG / KHSFV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Burghof-Klinik GmbH, Rinteln
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
- Frist (Submission)
- 30.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 438.312 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Auftraggeber beabsichtigen jeweils in einem eigenen Los den Aufbau eines Patientenportals und einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur – die Burghof Klinik zusätzlich mit revisionssicherer Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten – entsprechend der Fördertatbestände gemäß §19 (1) Nr. 2 und Nr. 9 des KHZG bzw. des KHSFV. Die Zielsetzung für das Patientenportal (PP) ist der Aufbau eines digitalen Aufnahme-, Be-handlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagements. Es muss gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ im Absatz 4.3.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Patientenportal und IOP für die Burghof-Klinik Rinteln.
- Erfüllungsort
- Rinteln
Los 2 — Patientenportal und IOP für die Klinikum Wahrendorff GmbH
- Erfüllungsort
- Sehnde
Vertragslaufzeit
- Periode
- 60 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 31122024 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.