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Samtgemeinde Neuenkirchen / Neubau Dorfcampus Merzen - Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Neuenkirchen · Osnabrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Samtgemeinde Neuenkirchen projektiert den Neubau der Grundschule und des Dorf- und Jugendtreffs in der Gemeinde Merzen (Dorfcampus Merzen). Die bestehenden Grundschulgebäude werden komplett abgerissen, um Platz für ein völlig neues Schulkonzept zu schaffen. Gleichzeitig wird die Umgebung einer planerischen Neugestaltung unterzogen, darunter der Schulhof westlich der benachbarten Sportflächen, die Außenbereiche der beiden südlichen Sporthallen (wobei eine dieser Hallen im Rahmen einer separaten Baumaßnahme neu errichtet wird). Das Ziel besteht darin, den Dorfmittelpunkt der Gemeinde Merzen durch einen neuen Schulbau sowie ergänzende Gebäude und Einrichtungen sowohl pädagogisch als auch architektonisch aufzuwerten. Das Baugrundstück befindet sich in Hanglage. Damit werden die Grundrisse terrassiert geplant. Von Süden und Norden her ergeben sich damit Erschließungszonen auf zwei Ebenen. Der etwa 45 m x 45 m quadratische Grundriss erstreckt sich über drei Geschosse mit einer Höhe von etwa 14 m (gemessen von OKFF Ebene E-1 bis zum höchsten Punkt des Daches) ab Ebene E-1 von Süden her oder mit rund 6.70m über OKFF Ebene E0 von Norden her. Umlaufend um das Gebäude ist ein überdachter Laubengang vorgesehen, der als Rettungsweg genutzt werden kann. Die drei Geschosse werden in Ebene E-1, Ebene E0 und Ebene E+1 gegliedert. Insgesamt gibt es dadurch zwei getrennte Eingangsbereiche. Im Norden erfolgt der Zugang zum Gebäude in Ebene E0, im Süden in Ebene E-1. Möglich ist dies durch einen "springenden" Geländeverlauf von Norden nach Süden. Das Gebäude selbst kann als ein vertikaler Campus betrachtet werden. Es entfaltet sich von unten nach oben und bietet großzügige öffentliche Bereiche in den ebenen E-1 und E0, die sich zu den kleineren Clustereinheiten in Eben E+1 hin entwickeln. Um die Vielfalt des neuen Dorfzentrums optimal zu nutzen, sind zahlreiche Synergien zwischen den schulischen Einrichtungen und öffentlichen Funktionen vorgesehen. So kann der große Bereich in Ebene
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung umfasst Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten für den Neubau eines Dorfcampus in Merzen.
- Das Projekt beinhaltet den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes in Hanglage mit terrassierten Grundrissen und einer Höhe von ca. 14m.
- Die Ausführungszeit ist von Kalenderwoche 41/2026 bis Kalenderwoche 38/2027 vorgesehen.
- Besonderheiten sind die Hanglage, die zweigeteilte Erschließung und die Kombination aus Massivbau (Stahlbeton) und Holzkonstruktion für das Dach.
- Bieter sollten Erfahrung mit anspruchsvollen Rohbauarbeiten im öffentlichen Sektor nachweisen können.
Vergabe von Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten für den Neubau eines Dorfcampus (Grundschule, Dorf- und Jugendtreff) in Merzen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 24.09.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz - Der Bieter muss - als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen abgeben, vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
-
Technische Fachkräfte (Ausführung)
Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 13.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Helmut Kallage Bauunternehmen GmbHZuschlagswert 2.828.685 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.028 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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