AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRD8MJ/documents) · Abgerufen am 12.09.2026 06:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-468031-2025/

Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung

Notice-ID: ted-468031-2025 · Procedure-ID: 1d0bb9ff-48f9-433c-9ef2-7eec7d8cfef0

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Stammdaten

Auftraggeber
Kunstakademie Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
15.07.2025
Frist (Submission)
22.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
301.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt). Die vorliegende Ausschreibung der Kunstakademie Düsseldorf erfolgt im eigenen Namen sowie im Namen der Kunstakademie Münster, Leonardo-Campus 2, 48149 Münster sowie der Kunsthochschule für Medien Köln, Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln. Gegenstand der Beschaffung ist eine EVB-IT Rahmenvereinbarung über Leistungen der Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung an der Kunstakademie Münster, der Kunstakademie Düsseldorf und der Kunsthochschule für Medien Köln nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu 3-mal jeweils wiederkehrend um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens am 31.12.2028 (Höchstlaufzeit), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 160 Personentage bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 215 Personentagen, bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).