AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 02:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-468036-2024/

Hotelportal

Notice-ID: ted-468036-2024 · Procedure-ID: 701df829-d1ad-466f-aae3-c845d876259c

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
Bezugsberechtigte
AOK Baden - Württemberg; AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; AOK Beteiligungsgesellschaft mbH; AOK Bremen/Bremerhaven; AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen; AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse; AOK Systems GmbH; gkv informatik GbR; ITSCare - IT - Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Veröffentlicht
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63500000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für Hotelbuchungen schreiben die Auftraggeberinnen ein Portal aus, das sowohl die Buchungsfunktionalität als auch die Rechnungsprüfung und -stellung über eine Kostenübernahmefunktion für die beteiligten Auftraggeberinnen übernimmt.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).