AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
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Stammdaten
- Auftraggeber
- AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
- Bezugsberechtigte
- AOK Baden - Württemberg; AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; AOK Beteiligungsgesellschaft mbH; AOK Bremen/Bremerhaven; AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen; AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse; AOK Systems GmbH; gkv informatik GbR; ITSCare - IT - Services für den Gesundheitsmarkt GbR
- Veröffentlicht
- 01.08.2024
- Frist (Submission)
- 03.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 63500000 — Logistik und Speditionsdienste
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die jährlichen Hotelausgaben der Auftraggeberinnen belaufen sich insgesamt auf geschätzte 2 Mio. EUR p.a. verteilt auf ca. 12,5 Tsd. Transaktionen und 21 Tsd. Roomnights. Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Der GO-Live Termin ist am 01.06.2025. Der Vertrag endet spätestens 4 Jahre nach dem Go-Live Termin, also am 30.05.2029.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).