Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 bis 2045
Beschreibung
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im 24-Stundenbetrieb (Luftrettungsstation Bautzen) hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber, und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen. — Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Dresden hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen. — Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Leipzig hat der Konzessionsnehmer zwei Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungs
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Änderungen am Verfahren
4 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📋 Eignungskriterien❓ Bieterfragen
Änderung des Links zu den Antworten auf die Eignungskriterien betreffende Bieterfragen aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen Nr. 4
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📋 Eignungskriterien❓ Bieterfragen
Änderung des Links zu den Eignungskriterien aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen
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📋 Eignungskriterien❓ Bieterfragen
Änderung des Links zu den Eignungskriterien aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen Nr. 3
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✏️ Änderung
Terminierung der Besichtigungsmöglichkeit der Luftrettungsstationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Dienstleistungskonzession für Luftrettungsdienst im Freistaat Sachsen für die Jahre 2027-2045.
- Betrieb von Luftrettungsstationen in Bautzen (24h), Dresden, Leipzig und Zwickau mit unterschiedlichen Hubschrauber- und Betriebszeitvorgaben.
- Erforderlich sind die Bereitstellung von Rettungshubschraubern, qualifiziertem medizinischem Personal und die Durchführung von Einsätzen.
- Der Konzessionsnehmer muss die Luftrettungsstationen nutzen, instand halten und bauliche Maßnahmen durchführen.
- Direkte Abrechnung mit Kostenträgern und Selbstzahlern ist Teil des Leistungsumfangs.
Die Ausschreibung betrifft eine Dienstleistungskonzession für den Luftrettungsdienst im Freistaat Sachsen von 2027 bis 2045.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Benutzungsentgelt 2027
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Personelle Ausfallsicherheit 20 %Qualität
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
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Technische Ausfallsicherheit 20 %Qualität
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
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Beteiligung an der Ausbildung 7,5 %Qualität
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
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Innovationskonzept 2,5 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vorinformation Sie sind hier
Aufgeber kündigt den Bedarf an
5 Veröffentlichungen
- 18.07.2025 Änderung des Links zu den Antworten auf die Eignungskriterien betreffende Bieterfragen aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen Nr. 4 aktuell
- 11.07.2025 Änderung des Links zu den Eignungskriterien aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen Nr. 3
- 26.06.2025 Änderung des Links zu den Eignungskriterien aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen
- 30.05.2025 Terminierung der Besichtigungsmöglichkeit der Luftrettungsstationen
- 13.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- 09.05.2025 Änderung des Links zu den Antworten auf die Eignungskriterien betreffende Bieterfragen aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen Nr. 4
- 09.05.2025 Terminierung der Besichtigungsmöglichkeit der Luftrettungsstationen
- 09.05.2025 Änderung des Links zu den Eignungskriterien aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen Nr. 3
- 09.05.2025 Änderung des Links zu den Eignungskriterien aufgrund einer neuen Version des Dokumentes in Beantwortung von Bieterfragen
- 09.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) ADAC Luftrettung gGmbH · DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 36 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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