AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 10:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-471339-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – B463 OU Lautlingen

Notice-ID: ted-471339-2025 · Procedure-ID: 08dcfd17-711b-4b98-88bc-3eae108d48a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV
Veröffentlicht
18.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik

Beschreibung

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Bundesstraße B 463 als südliche Ortsumgehung von Albstadt - Lautlingen. Lautlingen ist ein Stadtteil von Albstadt im Zollernalbkreis und liegt im Eyachtal. Die Bundesstraße B 463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie verbindet den Raum Balingen (BAB 81, B 27) über Sigmaringen mit der Region Bodensee-Oberschwaben. Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2016 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. In der Ortsdurchfahrt Lautlingens (Laufener Straße zwischen Vordere Gasse und Hörigstraße) wurden im Jahr 2015 an einem durchschnittlichen Werktag 22.700 Kfz/24 h ermittelt. In der Ortsdurchfahrt kommt es durch die sehr hohe Verkehrsbelastung sowie den im Bestand zweistreifig ausgebauten Querschnitt und die Vielzahl der Knotenpunkte mit Straßen des nachgeordneten Netzes in der Ortsdurchfahrt insbesondere in den Stoßzeiten zu Staus, die weit über den Ort hinausreichen. Insbesondere in den Stoßzeiten ist es auf der B 463 in der Ortsdurchfahrt von Lautlingen in den letzten Jahren immer wieder auch zu Unfällen gekommen. Auf der Ortsumgehung werden für das Prognosejahr 2030 Verkehrsstärken in Höhe von rd. 19.500 Kfz/24 h (DTV-w) prognostiziert. Das Ziel der Ortsumgehung ist, die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr mit hohem Schwerverkehrsanteil von aktuell ca. 10 % zu entlasten. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Ortsmitte und der übrigen ortsbezogenen Verkehre erhöht werden. Ebenfalls soll die Trennwirkung der Ortsdurchfahrt und die mit dem Kfz-Verkehr einhergehenden Luftschadstoff- und Lärmimmissionen in Lautlingen reduziert werden. Auf diese Weise soll die Aufenthalts- und Wohnqualität im Ort, insbesondere in der Ortsmitte, verbessert und damit Möglichkeiten für die städtebauliche Gestaltung geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Umfahrung für den nicht ortsbezogenen Kfz-Verkehr einen zügigen, stetigen Verkehrsfluss mit möglichst geringen Reisezeiten auf der Achse zwischen den Mittelzentren gewährleisten. Widerstände auf der B 463 wie Lichtsignalanlagen, Kreisverkehre oder Ortsdurchfahrten, die zwangsläufig zur Verlangsamung oder Unterbrechung des Verkehrsflusses führen, sollen mit dem Ziel eines flüssigen und sicheren Verkehrsablaufs vermieden oder beseitigt werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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