AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/471431-2026) · Abgerufen am 06.08.2026 01:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-471431-2026/

Grundhafte Erneuerung Münsterer Str., Hofheim a.T. / 3. Bauabschnitt - Ingenieurbauwerke + Verkehrsanlagen

Notice-ID: ted-471431-2026 · Procedure-ID: 8b4c08bd-432f-40ea-8d9b-6805fe11c317

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Veröffentlicht
08.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
292.362 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen: Objektplanung - Ingenieurbauwerke gem. § 41ff HOAI 2021 sowie Verkehrsanlagen gem. § 45ff HOAI 2021 zzgl. besonderer Leistungen u.a. Bauvermessung nach Anlage 1 Nr. 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI 2021 Im Hinblick auf die Planungsziele wird eine enge Zusammenarbeit und Kooperation im Sinne eines ganzheitlichen Projekterfolgs (integrale Planung) zwischen allen Planungsdisziplinen vorausgesetzt. Basis der zu erbringenden Leistungen ist das Leistungsbild in Anlehnung an die HOAI (2021): - Objektplanung - Ingenieurbauwerke: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 41 i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI sowie - Objektplanung - Verkehrsanlagen: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 45 i.V.m. Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (A-Projektbeschreibung und B-Leistungsbild zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingeniuerbüro Ohlsen GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).