AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY6TYT1A0P1N7/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 00:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-471485-2026/

Johannes-Keppler-Gymnasium - Landschaftsbauarbeiten - vorbereitende Maßnahmen 1-3

Notice-ID: ted-471485-2026 · Procedure-ID: 852d6c76-37d7-4934-bd07-6cae1d176223

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle, Garbsen
Veröffentlicht
07.07.2026
Frist (Submission)
12.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Landschaftsbauarbeiten - vorbereitende Maßnahmen gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a.: KG 211 - Sicherungsmaßnahmen KG 214 - Herrichten der Geländeoberfläche KG 511 - Erdbau KG 522 - Gründungen und Bodenplatten KG 531 - Wege KG 541 - Einfriedungen KG 561 - Allgemeine Einbauten KG 562 - Besondere Einbauten KG 574 - Rasen und Saatflächen KG 591 - Baustelleneinrichtung KG 594 - Abbruchmaßnahmen KG 596 - Materialentsorgung

Vertragslaufzeit

Beginn
20.10.2026
Ende
18.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).