AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Aufnahmestation und Aufwachraum - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stammdaten
- Auftraggeber
- Medizinische Hochschule Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Frist (Submission)
- 07.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Zuge dieses Verfahrens Leistungen der Objektplanung LP 1 bis LP 9 zu vergeben für den Umbau der Aufnahmestation und Aufwachraum. Kurze Erläuterung: Zur Erweiterung und Erneuerung der Zentralen Notaufnahme (ZNA) sowie des Bereichs für das ambulante Operieren soll im Gebäude K01 auf der Ebene H0 eine Aufnahmestation mit Aufwachräumen inklusive eines Anmeldebereichs realisiert werden. Da das Gebäude K01 im Hinblick auf den geplanten Neubau bereits teilweise außer Betrieb genommen und Instandsetzungen zurückgestellt wurden, ist bei der Maßnahme mit einem erhöhten baulichen Aufwand zu rechnen. Das Gebäude weist bezogen auf seine Errichterzeit Schadstoffe auf, deren Ermittlung und Beseitigung im Rahmen des Projektes umgesetzt werden müssen. Die Verbesserung des Brandschutzes ist im Rahmen des Projektes gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept ebenso geboten, da der bauliche Brandschutz des Gebäudes Defizite aufweist, die bedingt sind u.a. durch die bauliche Umsetzung in der Errichterzeit.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 21 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.