AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SCM - Schulcampus Mitte Heidelberg; Neubau Willy - Hellpach Schule und Campushaus; Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppe 7.1 (Küchenplanung) gemäß § 55 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Heidelberg Hochbauamt, Heidelberg
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
- Frist (Submission)
- 09.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 200.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Heidelberg strebt eine Neustrukturierung des Heidelberger Bildungsstandortes Campus Mitte an. In diesem Kontext soll die Neuerrichtung des Hauptgebäudes und Sanierung des Stelzenbaus der Willy-Hellpach Schule sowie der Neubau des Campushauses realisiert werden. Die Versorgung der Campusschulen soll im Erdgeschoss des Campushauses entstehen. Geplant ist eine Mensa nach dem Cook & Chill Prinzip mit Ergänzungen zur teilweisen Fertigung vor Ort. Die Essensausgabe soll ohne Einteilung in Schichten an ca. 200-250 Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sowie in zwei Schichten an ca. 350 Schülerinnen und Schüler der Grundschule pro Tag erfolgen. Ebenfalls zu planen ist die im Campushaus verortete Übungsküche für die Pestalozzi Grundschule. Ausgeschrieben werden die Grundleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppe 7.1 (Küchenplanung) nach § 55 HOAI mit den Leistungsphasen 1-9 mit Einstufung in die Honorarzone II im Bauteil Neubau Campushaus. Besonderen Wert legt die Stadt Heidelberg auf die Beachtung der Energiekonzeption und den darin enthaltenen Ansprüchen zu technischen Energiestandards.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 8 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.