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Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)
BKK firmus · Bremen · Bremen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
⚠ Die Lose haben unterschiedliche Angebotsfristen — siehe Lose im Detail.
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Die BKK firmus ist für ihre Kunden über eine Telefonische Hotline erreichbar. Gemäß §§ 13 bis 15 des Sozialgesetzbuches (SGB) I ist die BKK firmus verpflichtet, ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht nachzukommen. Um die dafür erforderliche Erreichbarkeit sicherzustellen, sollen Anrufe, die nicht intern entgegengenommen werden können, an einen externen Dienstleister übergeben werden. Ziel der BKK firmus ist es, eine effektive, qualitativ hochwertige und serviceorientierte Kommunikation (kompetent, zuverlässig, empathisch) für ihre Kunden rund um die Uhr sicherzustellen. Dabei ist für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 (Teillos 1) eine hohe Fallabschlussquote (first level support) von mindestens 75% und ab dem 01.01.2027 (Teillos 2) eine Fallabschlussquote von 60% mit einer Bearbeitung im BKK firmus-System 21c notwendig. Anrufer sind Versicherte der BKK firmus, Interessenten, Arbeitgeber, Leistungserbringer und sonstige Personen.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Infolge von Rückfragen und Rügen waren verschiedene Anpassungen an den Vergabeunterlagen sowie an einschlägigen Passagen der Bekanntmachung vorzunehmen.
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🧾 Zuschlagskriterien
Die Änderungen betreffen zum einen Abschnitt 5.1.7 (strategische Auftragsvergabe), konkret die dortigen Ausführungen im ersten Absatz zur Mindestentlohnung. Sie betreffen zum anderen Abschnitt 5.1.10 (Zuschlagskriterien), konkret die Gewichtung von Preis und Qualität. Und zuletzt betreffen sie Abschnitt 8.1 (Organisationen), konkret ORG-0006 (Zuständigkeit der Vergabekammer Bund statt der Vergabekammer Bremen).
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Call-Center-Leistungen im Inbound-Bereich zur Auslagerung von Callvolumen.
- Die Wertung der Angebote basiert auf einer Kombination aus Preisen und Qualitäten.
- Bieter müssen im Rahmen ihres Angebots spezifische Konzepte vorlegen.
- Detaillierte Informationen zu den Zuschlagskriterien und der Wertungsmethodik werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt.
Die Ausschreibung betrifft die Auslagerung von Inbound-Call-Center-Leistungen für die BKK firmus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen und Laufzeiten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Vergabe von Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen) - Teillos 1Angebotsfrist 15.07.2026 · abgelaufenLaufzeit 3 Monate
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Los 2 Vergabe von Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen) - Teillos 2Angebotsfrist 20.07.2026 · abgelaufenLaufzeit 21 Monate
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
30 %
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Qualität nach Wichtigkeit
70 % für über die Mindestanforderungen hinausgehende angebotene Qualitäten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Zum Beleg der Befähigung und der Erlaubnis zur Berufsausübung im Sinne des § 44 VgV ist mit dem Angebot ein Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 45 VgV als Mindestanforderung mit dem Angebot den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht in Höhe von mind. 5,0 Mio. € pro Schadensfall und einer Jahreshöchstleistung von mind. 10,0 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen (im Folgenden einheitlich im Singular "Dritter" genannt), so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage des o.g. Dokuments für den Dritten nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG), das für den Beleg der Eignung benötigt wird, nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Bieter beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter bereit zu erklären. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die o.g. Anforderung durch ein Bietergemeinschaftsmitglied erfüllt wird. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.06.2026 datieren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebots über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Das Personal und die Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden. Geforderte Mindeststandards: Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 46 VgV ist mit dem Angebot ein Nachweis des Bieters über mindestens 4 Jahre Erfahrung in der Inbound-Telefonie für gesetzliche Krankenkassen mit einem Anrufvolumen von mindestens 400.000 Calls pro Jahr vorzulegen. Der Nachweis muss über die Vorlage eines im Angebot zu benennenden Auftrags / mehrerer Aufträge einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Entsprechende Referenzen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Die Referenz kann entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege einer Eigenerklärung benannt werden. Für diese Eigenerklärung ist das Formblatt F13 zu benutzen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Durchführung der hiesigen Leistungen auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage einer Erklärung nach Formblatt F13 für den Dritten mit dem Angebot nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG zu ersetzen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, sich nicht als geeignet herausstellt oder nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist bzw. ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen ein o.g. Ausschlussgrund vorliegt, erfolgt keine erneute Aufforderung. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der hiesigen Leistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 46 VgV ist mit dem Angebot ein auf den Auftragnehmer lautendes und gültiges Zertifikat nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 15.07.2026 Infolge von Rückfragen und Rügen waren verschiedene Anpassungen an den Vergabeunterlagen sowie an einschlägigen Passagen der Bekanntmachung vorzunehmen. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 07.07.2026 Die Änderungen betreffen zum einen Abschnitt 5.1.7 (strategische Auftragsvergabe), konkret die dortigen Ausführungen im ersten Absatz zur Mindestentlohnung. Sie betreffen zum anderen Abschnitt 5.1.10 (Zuschlagskriterien), konkret die Gewichtung von Preis und Qualität. Und zuletzt betreffen sie Abschnitt 8.1 (Organisationen), konkret ORG-0006 (Zuständigkeit der Vergabekammer Bund statt der Vergabekammer Bremen). · in TED EU + oev
- Frist 07.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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