AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dienstleistungen Netzführung Strom & Störungsmanagement aller Versorgungssparten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH, Bad Salzuflen
- Veröffentlicht
- 17.07.2025
- Frist (Submission)
- 18.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH (StwBS) versorgt die Stadt Bad Salzuflen mit Energie und Wasser. Für die zentrale Netzführung der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze besteht ein Dienstleistungsvertrag mit einem Anbieter am Markt. Diese Dienstleistung der Netzführung soll neu ausgeschrieben werden. Die auszuschreibenden Dienstleistungen umfassen: • die Netzführung Strom • die Meldestelle für Störungsrufannahme inkl. der Informationsweiterleitung • die Abwicklung des Redispatch 2.0. Zusätzlich sind folgende vorbereitenden Leistungen zu erbringen: • Netzdatenübernahme in das Netzleitsystem des Dienstleisters • Anbindung der Fernwirktechnik der STWBS an das Netzleitsystem des Dienstleisters, vorzugsweise über eine Glasfaserverbindung. o Sofern die Herstellung/ Anmietung einer Glasfaserverbindung in der Erwartungshaltung des Bieters länger als ein Jahr beansprucht, ist dies im Angebot zu benennen. o Sofern eine gesicherte Verbindung nicht innerhalb eines Jahres hergestellt werden kann, ist eine Übergangslösung zu benennen. • Festlegung der Randbedingungen für die Kommunikationsanbindungen • Abstimmung der konkreten Prozessabläufe, z. B. für planmäßige und störungsbedingte Schaltungen und Maßnahmen
Vertragslaufzeit
- Periode
- 72 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.