AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f178ef56d-41d651d37c64a726) · Abgerufen am 13.08.2026 12:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-472421-2026/

TPS Hilde und Franz

Notice-ID: ted-472421-2026 · Procedure-ID: 7d3e15bb-a579-449c-a999-8d682f32fb26

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Stammdaten

Auftraggeber
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH handelnd für das Sondervermögen Überseestadt im Betrieb gewerblicher Art «Hafenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen», Bremen
Veröffentlicht
08.07.2026
Frist (Submission)
10.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Leistung der Technischen Projektsteuerung nach dem Leistungsbild "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Nr. 9, Stand Mai 2025, 6. Auflage für den Hilde-Adolf-Park und das Franz-Piper-Karree in der Bremer Überseestadtl vergeben werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).