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Rahmenvereinbarung: Technische Reinigungsleistungen in gebäudetechnischen Betriebsräumen
Norddeutscher Rundfunk · Hamburg · Hamburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Der Auftrag umfasst die eigenverantwortliche Durchführung der technischen Reinigung in gebäudetechnischen Betriebsräumen (z.?B. Heizungs-, Lüftungs-, Elektro- und Versorgungstechnikräume). Ziel ist die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, funktionsgerechten und betriebssicheren Zustandes der Anlagenbereiche gemäß den definierten Qualitätsstandards. Eine ausführliche Erläuterung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind technische Reinigungsleistungen in gebäudetechnischen Betriebsräumen.
- Die Leistung umfasst die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustands der Anlagenbereiche.
- Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist für die genauen Anforderungen maßgeblich.
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, was auf eine längerfristige Zusammenarbeit hindeutet.
Gesucht wird ein Unternehmen für die technische Reinigung von gebäudetechnischen Betriebsräumen wie Heizungs-, Lüftungs- und Elektrotechnikräumen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsbescheinigung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Mindestversicherungssumme bei Personen-, Sach- und allg. Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR sowie Tätigkeitsschäden 100.000,00 EUR - jeweils 2-fach jahresmaximiert sowie Schlüssel-versicherung über 250.000,00 EUR
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung - Unternehmensinfos (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Jahresumsatz des Unternehmens, jeweils getrennt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ist in EUR anzugeben. Hierbei soll in Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf die ange-botene Leistung unterschieden werden. Die jahresdurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren beschäftigt waren, ist anzugeben. Hierbei soll in das Tätigkeitsfeld der Mitarbei-ter*innen unterschieden werden (bspw. gegliedert nach Lohn-gruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungs-personal).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung - Unternehmenspräsentation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen des Bieters ist in einem Anhang darzustellen. Hierbei soll besonders auf die angebotene Leistung eingegan-gen werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren, mit vergleichbarer Aufgabenstellung darzustellen. Die Darstel-lung soll alle relevanten Informationen wie Auftraggeber, An-sprechpartner, Kontaktdaten, Vertragslaufzeit und Kenndaten der Referenz enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den ge-nannten Firmen und deren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen und die Ausführung der Leistungen zu hinterfragen.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Eigenerklärung zu den Eignungskriterien des Personals (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 10.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.880 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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