AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 00:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-472652-2026/

Schleswig - Tragwerksplanung - Erschließungsanlagen Innenstadt

Notice-ID: ted-472652-2026 · Procedure-ID: 19b2f5cd-bdc8-40f5-8f45-4c3ced53efa3

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Stammdaten

Auftraggeber
BIG Städtebau GmbH - Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Schleswig, Kronshagen
Veröffentlicht
08.07.2026
Frist (Submission)
24.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
144.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Schleswig sieht im Rahmen der Innenstadtsanierung die Änderung, Umgestaltung und Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) vor. Hierfür sind auf Grundlage des Entwurfs der Frei- und Verkehrsanlagenplanung für die Erschließungsanlagen sowie der Entwürfe von weiteren Objektplanungen für Einzelbauerke im Rahmen Erschließungsanlagen (ZOB-Überdachungen und ein Brückenbauwerk) Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung erforderlich. Die Vergabe der erforderlichen Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung ist Gegenstand des Verfahrens.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).