AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 20:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-475262-2025/

Deutschland – Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken – Auswahl und Benennung von Bürger:innen als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium

Notice-ID: ted-475262-2025 · Procedure-ID: ac23e9c1-27ac-4360-882f-421447da537d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Veröffentlicht
21.07.2025
Frist (Submission)
25.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79300000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs Bürger*innen, darunter zwei Vertreter*innen der jungen Generation, sollen durch ein geeignetes Verfahren nominiert und anschließend vom BMUKN ernannt werden. Das zur Nominierung entwickelte Auswahlverfahren wurde erstmals 2016 durchgeführt und anschließend 2022 weiterentwickelt. Auf der Basis dieses Auswahlverfahrens wurden 2016, 2018, 2019 und 2022 jeweils drei Mitglieder des NBG durch die Bundesumweltministerin ernannt. Auch 2025 soll eine entsprechende Auswahl und anschließende Ernennung erfolgen. In dem jetzt geplanten Vorhaben soll das oben genannte, weiterentwickelte Auswahlverfahren zur wiederkehrenden qualifizierten Auswahl von Bürger*innen für das Nationale Begleitgremium für die Jahre 2026 und 2027 angewandt werden. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
128 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).