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Objektplanungsleistungen nach Paragraph 33 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 in stufenweiser Beauftragung
Gemeinde Icking · Icking · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Objektplanungsleistungen nach Paragraph 33 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 in stufenweiser Beauftragung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und optional eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten (Realisierungsvorbehalt) im OT Dorfen der Gemeinde Icking.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb wurden bei den Referenzen angepasst
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Objektplanungsleistungen nach § 33 HOAI für Neubauprojekte.
- Leistungsphasen 1 bis 9 sind Gegenstand der Beauftragung.
- Es gibt ein Realisierungs- und ein optionales Vorhaben.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Gesucht werden Objektplanungsleistungen nach § 33 HOAI für die Leistungsphasen 1-9 für den Neubau eines Feuerwehrhauses und optional eines Mehrfamilienhauses.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–6 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ausführungskonzept 40 %Qualität
Projektteam (Bestandteil Ausführungskonzept) Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenzen insbesondere im Bereich Feuerwehrhausneubau/-Sanierung, Baumaßnahmen im Bereich Katastrophenschutz und Wohnungsbau (vergleichbar: Beherbergung, Pflege, Büro- und Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen). Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter - Gewichtung 20 % Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in - Gewichtung 10 % Kapazitätsplanung für das konkrete Projekt (eingesetztes Personal sowie deren Einbindung in das Projekt und zeitliche Verfügbarkeit) - Gewichtung 10 % Gewichtung gesamt 40 % Bepunktung siehe Leitfaden Seite 26 und 27 Anforderungen an das Konzept: • Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 8 nicht überschreiten (DIN A4 – andere Formate werden nicht akzeptiert, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). • Bitte beachten Sie, dass auch bei in PDF-umgewandelte Präsentationsunterlagen nur die angegebene maximale Seitenanzahl gewertet wird. • Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. • Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt.
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Honorarangebot 30 %Preis
Honorarermittlung laut Honorarangebot „Wertungssumme netto GESAMT“ 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Die Punktewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Gewichtung 30 %
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Ausführungskonzept 30 %Qualität
Projekteinschätzung (Bestandteil Ausführungskonzept) Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie die Herangehensweise zu folgenden Punkten: - Konzeption und Umgang mit den schwierigen Bodenverhältnissen und der schlechten Sickerfähigkeit des Bodens. - Bewertung der Hanglage hinsichtlich Baugrubenplanung und möglichen Stützmauern - Konzeption und Umgang mit der durchgehenden Einsatzfähigkeit der Feuerwehr während der Bauphase - Baustellenpräsenz (Turnus, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten; Einsatz örtliche Bauleitung/Bauüberwachung, Vertretungsregelung, Kommunikationswege (Bauherr-Baustelle-Planung) Gewichtung 30 % Bepunktung siehe Leitfaden Seite 26 und 27 Anforderungen an das Konzept: • Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 8 nicht überschreiten (DIN A4 – andere Formate werden nicht akzeptiert, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). • Bitte beachten Sie, dass auch bei in PDF-umgewandelte Präsentationsunterlagen nur die angegebene maximale Seitenanzahl gewertet wird. • Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. • Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die geforderte Höhe angepasst werden. Personenschäden: 2.500.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 EUR Hinweis: Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI) in den letzten drei Jahren (2025-2023). Mindestanforderung: 200.000 Euro Folgende Punkte werden vergeben für: 2 Punkte: ab 200.000,00 € bis 300.000,00 € 6 Punkte: ab 300.000,01 € bis 400.000,00 € 10 Punkte: ab 400.000,01 Euro Gewichtung: 30 %
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] Folgende Punkte werden vergeben für: 0 Punkte: nicht akzeptable bzw. nicht vorhandene Beschreibung - Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität sind in allen Belangen wegen ungenügender bzw. unzureichender Angaben in keiner Weise akzeptabel oder es sind keine Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität vorhanden 3 Punkte: Erhebliche Beanstandungen - Abweichungen zu den erwarteten Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität durch insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen unübersehbar (Abweichungen, die die Auswahl stark in Frage stellen würden) 5 Punkte: Beschreibung der Maßnahmen vorhanden, jedoch mit wesentlichen Abstrichen gegenüber der Qualifizierung nach ISO 9001 bzw. TÜV-Qualitätsstandard „Planer am Bau“ (Abweichungen, die die Auswahl maßgeblich in Frage stellen würden) 7 Punkte: leichte Mängel – Abweichungen zu den erwarteten Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität durch vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen gerade erkennbar (Abweichungen, die die Auswahl nicht beeinflussen würden) 10 Punkte: ohne Mängel bzw. ohne Einschränkungen – die Erwartungen an die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität werden vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Gewichtung: 35 %
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Beschreibung Vorlage von mindestens zwei (2) geeignete Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen: mindestens 2 geeigneten Referenzen • davon eine Referenz aus dem Feuerwehrbau bzw. Katastrophenschutz oder vergleichbar • davon eine Referenz aus dem Wohnungsbau oder vergleichbar Referenzzeitraum (05/2021 bis 06/2026) Mindestanforderung ist kumulativ zu erfüllen - Öffentlicher Auftraggeber unter Verwendung des Vergaberechts Folgende Punkte werden für jede Referenz einzeln vergeben. Es müssen alle einzelnen Aspekte bei der jeweiligen Referenz ersichtlich sein, ansonsten wird die jeweilige Position mit 0 Punkten bewertet. Somit liegt die Gesamtmögliche Punktzahl bei 10 Punkten. Folgende Punkte werden vergeben für: 0,5 Punkt: HZ III oder höher 0,5 Punkt: anrechenbare Kosten (KG 300 +400) ab 500.000,00 Euro brutto 0,5 Punkt: Lph 8 wurde im Referenzzeitraum erbracht 4 Punkt: Art der Referenz entspricht dem Auftragsgegenstand (Feuerwehrhaus oder Katastrophenschutz) oder ist vergleichbar bezüglich der Funktionalität (komplexe Betriebsabläufe, Anforderungen an kurze Wege und optimierten Prozessabläufen, funktionale Trennung unterschiedlicher Nutzungsbereiche) 4 Punkte sehr hohe Vergleichbarkeit (hohe funktionale, technische oder organisatorische Anforderungen 3 Punkte gute Vergleichbarkeit 2 Punkte teilweise Vergleichbarkeit 1 Punkt geringe Vergleichbarkeit 3 Punkte: Art der Referenz entspricht dem Auftragsgegenstand (Wohnungsbau) oder ist vergleichbar. Als vergleichbar gelten insbesondere Projekte mit einer hohen Flächeneffizienz, einem hohen Anteil gleichwertiger Nutzungseinheiten und erhöhten Anforderungen an Nutzungskomfort und bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Beherbergung, Pflege, Büro- und Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen) 3 Punkte sehr hohe Vergleichbarkeit (hohe funktionale, technische oder organisatorische Anforderungen 2 Punkte gute Vergleichbarkeit 1 Punkt geringe Vergleichbarkeit Gewichtung: 35 % ****************************************** Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Es können innerhalb einer Referenz mehrere oder alle genannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. ****************************************** Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen Leitfaden unter "Referenzangaben" jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Angaben zu Referenzen in bewerbereigenen Dokumenten werden nicht gewertet. ****************************************** Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des §56 Abs.2 Alt.1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. ***
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ , Bauvorlagenberechtigung; Eintrag in die Architektenkammer, Eintrag in das Handelsregister soweit erforderlich Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG /2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können. “Technische Fachkräfte” im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Mindestanforderung: 3 Fachkräfte (insgesamt 3 Vollzeitäquivalent) Bitte füllen Sie hierzu den Leitfaden aus.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 20.07.2026 Die Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb wurden bei den Referenzen angepasst · in TED EU + oev aktuell
- Frist 20.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.643 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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