AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/476206-2024) · Abgerufen am 04.10.2026 12:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-476206-2024/

Ausbau und Erweiterung des Hauptklärwerkes Bad Mergentheim Umbau der anaeroben Schlammstailisierung/Roh-, Tief- und Ausbauarbeiten

Notice-ID: ted-476206-2024 · Procedure-ID: 05e3beda-cb07-4fc2-9333-a2f930411a92

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Mergentheim Eigenbetrieb Abwasserwirtschaft
Veröffentlicht
07.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45220000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
4.516.566 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Große Kreisstadt Bad Mergentheim plant auf dem Gelände, Wilhelm-Frank-Straße 45, DE 97980 Bad Mergentheim, den Ausbau und Erweiterung des Hauptklärwerks Bad Mergentheims mit dem Umbau der anaeroben Schlammstabilisierung. Die Beschaffungsmaßnahme umfasst: Abbrucharbeiten 1.654 t Beton, Abbruch maschinentechnischer Ausrüstung für zwei Faulbehälter Erdarbeiten 588 m³ Aushub Tiefgründung 36 Bohrpfähle, D = 880 mm, Länge 10 - 12 m Spundwandverbau 183 t, L = 9-11 m DSV-Gebäudeunterfangung 70 m³ Ortbeton 1.053 m³ Betonstabstahl 197 t Stahlbauarbeiten 8 t Geländer 144 m Dachsandwichelemente 476 m² Wandverkleidung Wellblech 857 m² Verbundestrich 387 m² Bodenfliesen 758 m² Wandfliesen 275 m² Wärmedämmverbundsystem mit Außenputz 837 m² Innenputz 135 m² Malerarbeiten innen 2.031 m² Dachabdichtungsarbeiten 192 m² Gerüstarbeiten 1.902 m² Betoninstandsetzung 830 m² Straßen-/Wegebauarbeiten 63 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
26.08.2024
Ende
06.02.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Leonhard Weiss GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).