AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 10:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-478462-2026/

Eventagentur als Generaldienstleister für den Tag der Deutschen Einheit 2028 in Bayern

Notice-ID: ted-478462-2026 · Procedure-ID: 38250c80-0cff-4378-b683-3164625bbb7f

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Staatskanzlei, München
Veröffentlicht
24.06.2026
Frist (Submission)
03.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Beauftragung einer Eventagentur als Generaldienstleister für die Konzeption, Planung, Organisation, Koordination und Durchführung des Bürgerfestes zum Tag der Deutschen Einheit 2028 in Nürnberg. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Freistaat Bayern bei der Entwicklung des Veranstaltungskonzepts, der Projektsteuerung, der Flächen- und Infrastrukturplanung, der Ausstellerkoordination, der Besucherkommunikation sowie der organisatorischen Umsetzung des Bürgerfestes. Die Leistungen umfassen insbesondere die Koordination sämtlicher Projektbeteiligter sowie die Integration der durch Dritte erbrachten Leistungen in die Gesamtveranstaltung.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2026
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).