AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/283699) · Abgerufen am 21.08.2026 09:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-478481-2025/

Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial

Notice-ID: ted-478481-2025 · Procedure-ID: b43d516e-5760-4c11-b3c5-a83079de2a25

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat, München
Veröffentlicht
21.07.2025
Frist (Submission)
26.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubau- und Unterhaltsmaßnahmen bei Straßen im Stadtgebiet München zuständig. Bei einigen dieser Maßnahmen fällt Aushubmaterial an, welches vor Ort nicht mehr wiederverwendet werden kann (z. B. Verdrängung durch stärkeren gebundenen Aufbau, aufgrund seiner bodenmechanischen Eigenschaften etc.). Dieses Material kann, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein und ist daher bis zur Vorlage der Deklarationsanalytik zwischenzulagern und anschließend einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Das Material wird zu diesem Zweck mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z0 bis größer Z2) gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen (LVGBT, Stand: 06.07.2023) bzw. teilweise auch in Deponieklassen gemäß Deponieverordnung (DepV, Stand: 09.07.2021) eingestuft. Aufgrund von technisch nicht abtrennbaren Beimengungen an alten Straßenbelagsresten kann in Einzelfällen das Material nach einer Hot-Spot-Beprobung als gefährlicher Abfall (AVV 170503*) eingestuft werden. Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist eine vom Auftragnehmer durchzuführende Zwischenlagerung von Aushubmaterial aus Baustellen innerhalb des Stadtgebietes auf einer für gefährlichen Abfall (u. a. AVV 170503*) genehmigten und bewirtschafteten Zwischenlagerfläche zur Deklaration sowie eine vom Auftragnehmer durchzuführende ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o.ä.) in hierfür zugelassenen Anlagen. Hierzu wird der Auftragnehmer gemäß § 22 KrWG mit der Erfüllung der Pflichten des Abfallerzeugers (hier: der Auftraggeber) beauftragt. Die abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. -- Aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 13.000 t Aushubmaterialien aus verschiedenen Baumaßnahmen der Hauptabteilung Tiefbau erwartet. Die ausgeschriebenen Mengen einzelner Leistungen beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Abschätzungen aus den Baugrunderkundungen sowie den derzeit vorliegenden Kenntnissen über geplante Baumaßnahmen. Sie sind daher erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahmemenge von 70% der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 140% der Gesamtsumme des Angebots.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).