AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 17:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-478682-2026/

Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz

Notice-ID: ted-478682-2026 · Procedure-ID: 2f7c1f38-3302-4e55-b240-3500b5aa7a44

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Stammdaten

Auftraggeber
Oberlandesgericht Dresden, Dresden
Veröffentlicht
09.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60160000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Diese umfasst den Abhol-Service des gesamten Brief-Postausgangs der Dienststellen (darin enthalten sind: bis 31. Dezember 2026 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 500g und bis 1.000g; ab dem 1. Januar 2027 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 1.000g und bis 2.000g; sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein). Die Sendungen sind nach Abholung mit einem Klischee (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Dienststellenleitung) zu versehen, zu frankieren und danach an die Empfänger im Inland zuzustellen. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 18 Absatz 1 PostG. Briefsendungen an Empfänger im Ausland sind taggleich zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG zu befördern. Der Abhol-Service bei den Justizvollzugsanstalten umfasst auch die Abholung der Gefangenenpost (bereits freigemachte Briefsendungen) und deren taggleiche Weiterbeförderung zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung der Sendungen hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Beauftragt wird auch der Bring-Service zu den Dienststellen. Dieser umfasst die werktägliche Leerung der Postfächer der Dienststellen bei der Deutschen Post AG, die wöchentliche Abholung von Fundbriefen bei der Deutschen Post AG und die Weiterleitung der Sendungen an die Dienststellen. Sendungen aus den Postfächern sind arbeitstäglich zwischen 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr an die Dienststellen zu übergeben. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Bedingung: Eintrag in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG).

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Briefsendungen aus der Region Dresden

Erfüllungsort
Dresden

Los 2 — Briefsendungen aus der Region Leipzig

Erfüllungsort
Leipzig

Los 3 — Briefsendungen aus der Region Zwickau

Erfüllungsort
Zwickau

Los 4 — Briefsendungen aus der Region Chemnitz

Erfüllungsort
Chemnitz

Los 5 — Briefsendungen aus der Region Görlitz

Erfüllungsort
Görlitz

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
146 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).