AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
U-Bahn Nbg. U3, BA 2.2, BW 331.2 BF Gebersdorf, Metallbauarbeiten - Metalleinbauten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 21.07.2025
- Frist (Submission)
- 02.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262670 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Leistungen beinhalten das Herstellen, Liefern und Montieren von verschiedenen Metalleinbauten im Bahnsteig- bzw. Gleisbereich, als auch im Außenbereich an den Zugangsbauwerken und im Außenraum, im Folgenden der Einbau von Infokästen auf Bahnsteig- und auf Straßenebene, einschl. der Unterkonstruktionen und sonstiger Einbauteile, Ausführung zweier U-Maste, Einbau von Brüstungsabdeckungen (Treppen u. Fenster), Anbringen der Beschriftung des Bahnhofsnamen an den Wandfliesen der Bahnsteigaußenwände und an den Zugangsbauwerken auf Straßenebene, Montage von 4 St. Abfallbehältern auf dem Bahnsteig und 6 St. Abfallbehältern auf der Straßenebene, Einsetzen von 4 St. Revisionstüren an den Rolltor-Techniknischen, zweiflügelig mit Stahlrohr-Unterkonstruktion, Einbau von 5 St. Revisionstüren für Reinigungsöffnungen, Liefern und Montieren eines Feuerwehrplandepots, Anbringen von 4 St. Feuerwehrschildern, Einbau von 2 St. Blechtüren für die Löschwassereinspeisung, Montage einer Blechtüre für das Feuerwehrinformationszentrum, Einbau von 11 m Boden-Abschlusswinkeln, Montage eines Geländers, 2 St., Länge je ca. 51,5 cm, Anbringen von 4 St. Hausordnungsschildern, Einbau von 3 St. Blechverkleidungen und 4 St. Wandtürstoppern (E5470068717U)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.02.2026
- Ende
- 30.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.