Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Der Bieter hat die Möglichkeit, in der Liegenschaft einen Besichtigungstermin vor Ort wahrzunehmen (Geplant in der 38.-39. KW). Bei der Ortsbesichtigung sind pro Unternehmen maximal 3 Personen zugelassen.
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin · Berlin · Berlin · Bundesbehörde
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Wer Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier in der Liegenschaft Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee mit persönlich zugewiesener Waffe P8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell. Laufzeit des Vertrages: 31.07.2027 06:00 Uhr bis 31.07.2031 06:00 Uhr mit der Option, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern (Maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre). Anforderungen für die Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee: Die zu bewachende Liegenschaft ist in der Wachkategorie A 2 eingestuft - personelle Wachleistung mit dem Einsatz von einem Dienstfahrzeug und ohne den Einsatz von Wachbegleithunden (Diensthunde). Eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) SÜ-2 Sabotageschutz (Ü-2 SabSchutz) ist erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit über 10 Sicherheitsmitarbeitern im 2x12 Std Schichtdienst, 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche. Der Bieter hat die Möglichkeit, in der Liegenschaft einen Besichtigungstermin vor Ort wahrzunehmen (Geplant in der 38.-39. KW). Bei der Ortsbesichtigung sind pro Unternehmen maximal 3 Personen zugelassen. Fragen zur Angebotserstellung, auch im Rahmen der Ortsbesichtigung, sind schriftlich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle beantwortet alle Fragen schriftlich gegenüber allen Bietern. Sollten Sie während der Ortsbesichtigung kalkulationsrelevante Informationen erhalten, so sind Sie verpflichtet, sich die Relevanz dieser Informationen durch die Vergabestelle bestätigen zu lassen.
Branche: Verteidigung & Sicherheit
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Bewachung und Absicherung der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
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Qualität
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
8.) Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister (Der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung/ des Auszuges). 9.) Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i. V. m. §§ 123, 124, 147 GWB (Vgl. BAAINBw-B-V034).
10.) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist). Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
7.) Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (Bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich). a) für Personenschäden 1.500.000,00 € b) für Sachschäden 350.000,00 € c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 € d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
1.) Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (bewaffnete Bewachung) gem. Vordruck "Referenzbescheinigung (Anhang 9)". Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
2.) Eigenerklärung, dass -ausschließlich Personal eingesetzt wird, • das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, • für die ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegt wird (Einsatzart: Schutz besonders gefährdeter Objekte), • das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und • das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt. - der Teilnehmer im Auftragsfall • auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und • als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind. 3.) Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird.
4.) Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) (vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a). 5.) Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches akzeptiert und eingehalten werden. 6.) Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) durch Bewerber/BIeter bei Aufträgen nach § 104 Absatz 3 GWB (vgl. Erklärung BAAINBw-B-V031/) 11.) Eigenerklärung Artikel 5k_Russlandsanktionen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Der Bieter hat die Möglichkeit, in der Liegenschaft einen Besichtigungstermin vor Ort wahrzunehmen (Geplant in der 38.-39. KW). Bei der Ortsbesichtigung sind pro Unternehmen maximal 3 Personen zugelassen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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