AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee Los 3, 4
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gerhart-Hauptmann-Stiftung, Kloster auf Hiddensee
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Frist (Submission)
- 11.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Hauptmann-Haus als auch die anderen Gebäude befinden sich dauerhaft in Nutzung, so dass sich seitdem ein erheblicher Sanierungsstau (mit Ausnahme des Literaturpavillons) eingestellt hat. Es besteht aber auch räumlicher Anpassungsbedarf im Bereich der Wohnnutzung und der Verwaltung. Neben der Grundsanierung von Gebäudehülle und innerer Struktur soll der Bereich des derzeitigen Kriechkellers zu einem Vollkeller erweitert werden. In diesem Zusammenhang wird auch die bisher unzureichende Fundamentierung des Gebäudes ertüchtigt. Die haustechnischen Anlagen müssen komplett erneuert werden. Generell sind die musealen Bereiche des Gebäudeinneren äußerst behutsam und mit minimalinvasiven Methoden zu sanieren, um wertvolle bauzeitliche Oberflächen nicht zu zerstören. Die im Zuge der Sanierung der Außenhülle ausgebauten Baustoffe sind wiederzuverwenden (Dachziegel, Sockelklinker, Fenster etc.).
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 31 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.