AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen für die Erschließung des Gewerbegebietes "Sohren-Büchenbeuren an der K75
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn, Kirchberg
- Veröffentlicht
- 08.08.2024
- Frist (Submission)
- 09.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 266.487 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn beabsichtigt, das Gewerbegebiet "Sohren-Büchenbeuren an der K75" erschließen zu lassen. Die geplante gewerbliche Fläche befindet sich entlang der Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren nördlich der K 75 und südlich der ehemaligen Bahnstrecke Langenlonsheim - Hermeskeil. Das Plangebiet erstreckt sich gemarkungsübergreifend über die Flächen der Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren und kann als sinnvoller Lückenschluss zwischen den beiden Gemeinden angesehen werden. Das Plangebiet grenzt im Westen an die gemischt genutzten Flächen im Bereich der Jahnhalle und des ehemaligen Sportplatzes auf der Gemarkung Büchenbeuren und erstreckt sich parallel zu K 75 in östliche Richtung bis auf die Flächen des ehemaligen Werksgelände der Fa. Felke Möbel in der Gemarkung Sohren. Die Lage des Planungsgebiets ist aus dem Flächennutzungsplan der VG Kirchberg entwickelt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 14,98 ha. Die Leistungsphasen 1-4 sind bereits vergeben. Es liegt eine Entwurfsplanung vor, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist und zum Download zur Verfügung steht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.10.2024
- Ende
- 31.12.2031
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.